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Mitgliederbrief Februar 2021

26/2/2021

 
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Die IG offenes Davos bleibt weiter aktiv, auch wenn zurzeit vieles still zu stehen scheint. Gerade in der derzeitigen Krise ist das Engagement für die geflüchteten Menschen sehr wichtig. Wir sind froh, dass die Beratungsstelle für asylsuchende, geflüchtete und interessierte Menschen dank eines guten Schutzkonzepts weiter geöffnet sein kann. Nina Gerster übernahm anfangs Januar 2021 die Mutterschaftsvertretung für Frau Salka Bucher. Das Büro ist dienstags und donnerstags von 14 bis 19 Uhr geöffnet; Besuche bitte anmelden.
 
Im Verein entwickelt sich derzeit durch neue Strukturanpassungen. Wir laden schon jetzt herzlich zur digitalen Generalversammmlung am 9.April 2021 ein. Die Einladungen und der druckfrische Jahresbericht werden im Vorfeld auf dem Postweg zugestellt.
 
Während des Vereinsjahrs werden wir über die Webseite und die sozialen Medien informieren, in welchem Rahmen wir Projektarbeit mit und für geflüchtete Menschen durchführen können. Das gilt insbesondere für Begegnungsanlässe im grossen Rahmen wie den Sonntagstisch, das traditionelle Café international oder gemeinsame (Sport)-Erlebnisse. In der Zwischenzeit sind wir innovativ unterwegs. Wichtig ist uns der Zugang zu den Informationen in den Herkunftsprachen. Auch Tipps zum Aktivsein und kleine Projekte zum Mitmachen kommunizieren wir zum Weiterleiten auf Web- und Facebookseite. Mentorinnen und Mentoren sind  gerade jetzt gesucht, die geflüchtete Menschen eins zu eins begleiten möchten. Auch virtuelle Treffen haben sich als sehr hilfreich erwiesen.
 
Wir möchten weiterhin eine öffentliche Stimme ergreifen, um den geflüchteten Menschen zu einem würdigen Aufenthalt zu verhelfen:

  • Im Landhaus Laret sind zurzeit an die 90 kleine und grosse Menschen aus aller Welt untergebracht. Wir stehen im Kontakt mit Regierungsrat Peter Peyer, damit bessere Schutz- und Vorsorgemassnahmen in der derzeitigen COVID19-Situation im Bündner Asylwesen zügig umgesetzt werden. Wie im Frühjahr 2020 fordert die IG offenes Davos dazu eine Reduzierung der Belegungsdichte, um Schutzkonzepte im Transitzentrum besser umsetzen zu können und  die externe Unterbringung von Personen aus den Risikogruppen und Familien und jungen Erwachsenen, die schon länger in der Schweiz sind.
 
  • Stellung beziehen möchten wir auch zur Volksabstimmung am 7. März 2021 zum Verhüllungsverbot. https://youtu.be/lM6mTeMq18g. Die Initiative setzt Muslime und Musliminnen unter den Generalverdacht, frauenfeindlich, unterdrückend und extremistisch zu sein. Alle Frauen mit Schleier oder Kopftuch werden stigmatisiert. Gleichstellung lässt sich nicht durch in die Verfassung geschriebene Kleidervorschriften erreichen. Der Tatbestand der Nötigung kommt bereits jetzt zur Anwendung, falls Frauen und Mädchen zum Tragen eines Nikab oder einer Burka gezwungen werden. Deshalb empfehlen wir ein NEIN zur Initiative!
  • Die IG offenes Davos ist Teil der Allianz «Armut ist kein Verbrechen». Wir wollen die negativen Entwicklungen des Migrationsrechts aufzeigen. Das Recht auf Unterstützung in Not ist ein Grundrecht, das in unserer Verfassung verankert ist und allen Menschen in der Schweiz zusteht. Doch mit dem Inkrafttreten des neuen Ausländer*innen- und Integrationsgesetzes (AIG) im Januar 2019 kann für Menschen ohne Schweizer Pass der Gang zur Sozialhilfe weitreichende Folgen haben. Sie können deswegen ihre Niederlassungsbewilligung verlieren oder sogar aus der Schweiz weggewiesen werden. Wir sind - gerade in Coronazeiten - überzeugt: Armut ist kein Verbrechen. Unterstützen wir gemeinsam durch unsere Unterschrift die parlamentarische Initiative der SP Schweiz, gesetzliche Anpassungen vorzunehmen:
https://poverty-is-not-a-crime.ch/de
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20200451
​


  • Seit 50 Jahren haben Frauen das Stimmrecht und Wahlrecht in der Schweiz. Noch immer können aber rund ein Viertel der Bevölkerung, rund 1.5 Millionen Menschen, politisch nicht mitentscheiden. Die SP Schweiz und die Grüne Fraktion fordern nun auf Gemeindeebene die Einführung des Stimm- und Wahlrechts für alle, die seit mindestens fünf Jahren in der Schweiz wohnen. Dazu gibt es einen parlamentarischen Vorstoss in Bern und eine landesweite Petition zum Mitunterschreiben:
https://www.stimmrechtfueralle.ch/
 
Grundsätzlich gilt, dass jede Person – unabhängig von Alter oder Nationalität –das Recht hat, eine schriftliche Petition an eine eidgenössische Behörde zu richten.
​
 
Freundliche Grüsse im Namen des Vorstands
Hannah Thullen, Präsidium
Johanna Veit Gröbner, Geschäftsstelle

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