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Asylwesen

Unsere Arbeit findet im Gesamtkontext des schweizerischen und bündnerischen Asylwesens statt. Wir setzen dort an, wo das Engagement des Amts für Migration und des Sozialdiensts endet — und schaffen Raum für vielfältiges Mitmachen.

Neu in Graubünden?

Arbeit & Wohnen als Sprungbretter

Deutsch bis Sprachniveau A2 zu lernen ist ein wichtiger Schritt im Integrationsprozess — genauso wie eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle. Asylsuchende und geflüchtete Menschen dürfen und wollen arbeiten. Selbstwirksamkeit tut gut.
​Sobald geflüchtete Menschen ein ausreichendes eigenes Einkommen haben, dürfen sie in eine eigene Wohnung ziehen. Anerkannte Flüchtlinge müssen das Zentrum innert 60 Tagen verlassen — die Wohnungssuche ist dabei eine grosse Hürde, zumal bezahlbarer Wohnraum in Davos rar ist.
​
Wir sind dankbar für Vermieter:innen, die Wohnraum an Flüchtlinge oder Lernende vergeben. Unsere Beratungsstelle kennt die Abläufe und unterstützt dabei.
Zwei Köche in einer Grossküche bereiten gemeinsam ein Gericht in Pfannen zu
Weitere Informationen

​Abläufe & Zuständigkeiten im Asylverfahren

Schritt 1: Empfang und Verfahren

Für Empfang, Entgegennahme und Bearbeitung der Asylgesuche ist der Bund zuständig, konkret das Staatssekretariat für Migration (SEM). Bei längeren Abklärungen weist das SEM die Asylsuchenden per Verteilschlüssel den Kantonen zu. Während des Verfahrens werden sie vom SEM zu Interviews eingeladen.Im Kanton Graubünden ist dafür das Amt für Migration zuständig. Asylsuchende wohnen während des Verfahrens oder bei vorläufiger Aufnahme in den Transitzentren. Kinder besuchen dabei oft separate Heimkindergärten und -schulen.

Schritt 2 — Entscheid: Anerkennung oder vorläufige Aufnahme

Bei positivem Entscheid werden Geflüchtete entweder als Flüchtlinge anerkannt (Aufenthaltsbewilligung B) oder vorläufig aufgenommen (F-Bewilligung).
→ Dokumentation: Unterschiede zwischen B- und F-Bewilligung (PDF)

Für die sprachliche und berufliche Integration ist danach die Fachstelle Integration zuständig. Wichtigstes erstes Ziel: Sprachniveau A2
→ Berichte zu Integrationsmassnahmen in Graubünden
​

Anerkannte Flüchtlinge mit B-Bewilligung haben denselben Anspruch auf Sozialhilfe wie Schweizer:innen, sofern nötig — zuständig ist der Sozialdienst am Wohnort.
→ Informationen zur Sozialhilfe
Wichtiger Hinweis:
Während der Verfahrensdauer besteht für die Fachstelle Integration kein expliziter Integrationsauftrag. Verfahren dauern oft mehrere Jahre — wertvolle Zeit und Motivation gehen dabei verloren. Genau hier setzt IG offenes Davos an.

Hilfsorganisationen

Regional (Graubünden

  • Bündner Beratungsstelle für Asylsuchende — asylgr.ch
  • HEKS Beratungsschalter Chur — Website
  • Caritas Graubünden — Website
  • Verein miteinander Valzeina — vmv.ch
  • Verein offene Viamala — offeneviamala.ch
  • Facebook-Gruppe: BündnerInnen helfen Flüchtlingen — Gruppe
  • Kulturpunkt Chur — kulturpunktgr.ch

Schweizweit

  • Schweizerische Flüchtlingshilfe — fluechtlingshilfe.ch
  • Solidaritätsnetz Ostschweiz — solidaritaetsnetz.ch

Deutschsprachiger Raum

  • netzwerkasyl.eu
  • asylinformation.eu
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Über den Verein

​Anerkennungen

Medien- und Berichterstattung

Geschäftsstelle

Johanna Veit Gröbner

Telefon: +41 77 446 84 16 
E-Mail: [email protected]

Beratungsstelle

Lina Shekhmous
Bahnhofstrasse 19
7260 Davos Dorf

Telefon: 076 214 55 18
E-Mail: 
[email protected]

Spendenkonto

IBAN: ​CH34 8080 8002 9053 0866 9​
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