ASYLWESEN
Informationen für Arbeitgeber*innen
Asylsuchende dürfen und wollen arbeiten. Voraussetzung ist der dreimonatige Aufenthalt in der Schweiz. Wenn Asylsuchende durch eine Anstellung einer Arbeit nachgehen können, ist das neben der unbedingt notwendigen Erlangung von Deutschkenntnissen ein wichtiger Schritt im späteren Integrationsprozess. Wer eine Arbeitsstelle an eine geflüchtete Person vergeben möchte, kann sich gerne bei der Beratungsstelle melden. Wir helfen gerne weiter. Flüchtlinge mit F- und B-Status werden von der Fachstelle Intgration durch Sprachkurse fürs Ankommen (verpflichtend bis Stufe A2) und dann fürs Weiterkommen durch Jobcoaches unterstützt.
Der Weg in den ersten Arbeitsmarkt ist nicht einfach; die öffentliche Hand unterstützt Praktika und Teillohnverhältnisse. In einer Broschüre des Amts für Migration sind Infos und Möglichkeiten für Arbeitgebende zusammengefasst. merkblatt_praktikum.pdf Informationen für Wohnungsanbieter*innen |
Sobald geflüchtete Menschen über ein genügend grosses eigenes Einkommen verfügen, dürfen sie in eine eigene Wohnung ziehen. Asylsuchende, die als Flüchtlinge anerkannt werden, müssen das Zentrum innert 60 Tagen verlassen. Die Wohnungssuche stellt sich als eine grosse Herausforderung im Integrationsprozess dar. Zudem ist bezahlter Wohnraum in Davos sehr rar. Deswegen sind wir dankbar um offene Vermieterinnern und Vermieter, die eine Wohnung an Flüchtlinge oder Lernende vermieten möchten. Bitte melden Sie sich bei der Beratungsstelle.