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ASYLWESEN

Informationen für Arbeitgeber*innen

Asylsuchende dürfen und wollen arbeiten. Voraussetzung ist der dreimonatige Aufenthalt in der Schweiz. Wenn Asylsuchende durch eine Anstellung einer Arbeit nachgehen können, ist das neben der unbedingt notwendigen Erlangung von Deutschkenntnissen ein wichtiger Schritt im späteren Integrationsprozess. Wer eine Arbeitsstelle an eine geflüchtete Person vergeben möchte, kann sich gerne bei der Beratungsstelle melden. Wir helfen gerne weiter.
  • AHV-Merkblatt
Flüchtlinge mit F- und B-Status werden von der Fachstelle Intgration durch Sprachkurse fürs Ankommen (verpflichtend bis Stufe A2) und  dann fürs Weiterkommen durch Jobcoaches unterstützt.

Der Weg in den ersten Arbeitsmarkt ist nicht einfach; die öffentliche Hand unterstützt Praktika und Teillohnverhältnisse. In einer Broschüre des Amts für Migration sind Infos und Möglichkeiten für Arbeitgebende zusammengefasst.

merkblatt_praktikum.pdf

Informationen für Wohnungsanbieter*innen

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Sobald geflüchtete Menschen über ein genügend grosses eigenes Einkommen verfügen, dürfen sie in eine eigene Wohnung ziehen. Asylsuchende, die als Flüchtlinge anerkannt werden, müssen das Zentrum innert 60 Tagen verlassen. Die Wohnungssuche stellt sich als eine grosse Herausforderung im Integrationsprozess dar. Zudem ist bezahlter Wohnraum in Davos sehr rar.  Deswegen sind wir dankbar um offene Vermieterinnern und Vermieter, die eine Wohnung an Flüchtlinge oder Lernende vermieten möchten. Bitte melden Sie sich bei der Beratungsstelle.

Über den Verein

​Anerkennungen

Medien- und Berichterstattung

Geschäftsstelle

Johanna Veit Gröbner

Telefon: +41 77 446 84 16 
E-Mail: [email protected]

Beratungsstelle

Nina Gerster
Bahnhofstrasse 19
7260 Davos Dorf

Telefon: 076 214 55 18
E-Mail: 
[email protected]

Spendenkonto

IBAN: ​CH34 8080 8002 9053 0866 9​
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