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ASYLWESEN

Die Arbeit unseres Vereins findet im Gesamtkontext des schweizerischen und bündnerischen Asylwesens statt. Sie setzt dort an, wo das Engagement des Amts für Migration und des Sozialdiensts endet. ​​​
Informationen bereitzustellen, ist ein wichtiger Baustein unseres Engagements:

Arbeit und Wohnung sind Sprungbretter im Integrationsprozess

Arbeit oder einen Ausbildungsplatz zu haben, ist für den Integrationsprozess wichtig. Sich selbstwirksam zu erfahren, tut gut. Wir freuen uns sehr, wenn geflüchtete Menschen in eigene vier Wände ziehen dürfen.
​Fürs Türenöffnen danken wir sehr. Unsere Beratungsstelle kennt die Abläufe:


Informationen für ArbeitgeberInnen und WohnungsvermieterInnen

Abläufe und Zuständigkeiten im Asylwesen

Im Folgenden werden die wichtigsten Abläufe und die jeweils zuständigen Akteure des Asylwesens zusammengefasst:

Empfang und Verfahren
Für den Empfang der Geflüchteten sowie für das Entgegennehmen und das Behandeln der Asylgesuche ist der Bund, konkret das Staatssekretariat für Migration (SEM) zuständig. Wenn Verfahren längere Abklärungen bedürfen, werden Asylsuchende vom SEM zur Unterbringung per Verteilschlüssel den Kantonen zugewiesen. Im Laufe des Verfahrens werden Asylsuchende vom SEM zu Interviews eingeladen, um sie  zu befragen.

Bei der Unterbringung in den Kantonen gibt es grosse Unterschiede. Im Kanton Graubünden ist das Amt für Migration zuständig. Hier wohnen die Asylsuchenden während ihres Verfahrens oder bei einer vorläufigen Aufnahme in den verschiedenen Transitzentren.

Anerkennung als Flüchtlinge oder Gewährung der vorläufigen Aufnahme
Wird ein Gesuch positiv beurteilt, werden die Geflüchteten entweder als Flüchtlinge anerkannt und erhalten die Aufenthaltsbewilligung B oder sie werden vorläufig aufgenommen und erhalten eine F-Bewilligung:
  • Dokumentation: unterschiedliche Bewilligungen B und F  
Im Falle eines solchen positiven Entscheides ist die Fachstelle Integration für die sprachliche und berufliche Integration von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen zuständig. Der erste wichtige Schritt im Integrationsprozess ist das Erreichen des Sprachniveaus A2. Hier der Link zu den Berichten, wie die Integrationsmassnahmen in Graubünden umgesetzt werden.
Anerkannte Flüchtlinge mit B-Bewilligung haben dieselben Ansprüche auf Sozialhilfe wie Schweizer*innen, falls sie nicht in der Lage sind, für sich selber finanziell zu sorgen. Zuständig ist der jeweilige Sozialdienst am Wohnort:
  • Informationen zur Sozialhilfe
 
Wichtig:
Während der Verfahrensdauer besteht jedoch für die Fachstelle Integration  kein expliziter Integrationsauftrag! Die Verfahren dauern oft mehr als ein, zwei, drei Jahre. Das führt dazu, dass wichtige Zeit und Motivation im Integrationsprozess verloren geht. Genau da setzt unser Verein IG offenes Davos an und bietet entsprechende Möglichkeiten im Rahmen der  vorhandenen Ressourcen.

Hilfsorganisationen

Während des Asylverfahrens sind die betroffenen Menschen auf Hilfe angewiesen. Auch in Graubünden gibt es verschiedene Hilfsorganisationen: 
  • Bündner Beratungsstelle für Asylsuchende: www.asylgr.ch
  • Fokus Asyl GR: www.beobachtungsstelle-rds.ch
  • Verein miteinander Valzeina: www.vmv.ch
  • Verein offene Viamala: www.offeneviamala.ch
  • FACEBOOK-Gruppe BhF BündnerInnen helfen Flüchtlingen
Schweizweit  aktiv sind
  • Schweizerische Flüchtlingshilfe:  www.fluechtlingshilfe.ch
  • Solidaritätsnetz Ostschweiz: www.solidaritaetsnetz.ch
Ideensammlung im deutschsprachigen Umfeld: 
  • ​www.netzwerkasyl.eu
  • www.asylinformation.eu

Verein IG offenes Davos   KONTAKT       MITGLIED WERDEN      TERMINE

Geschäftsstelle Johanna Veit Gröbner info@offenesdavos.ch;                                                 Spendenkonto: CH34 8080 8002 9053 0866 9​
Beratungsstelle für Asylsuchende Nina Gerster, Bahnhofstrasse 19, 7260 Davos Dorf, Tel. 076 214 55 18, beratung@offenesdavos.ch