ASYLWESEN
Informationen für VermieterInnen
Sobald geflüchtete Menschen über ein genügend grosses eigenes Einkommen verfügen, dürfen sie in eine eigene Wohnung ziehen. Asylsuchende, die als Flüchtlinge anerkannt werden, müssen das Zentrum innert 60 Tagen verlassen. Die Wohnungssuche stellt sich als eine grosse Herausforderung im Integrationsprozess dar. Deswegen sind wir dankbar um offene Vermieterinnern und Vermieter, die eine Wohnung an Flüchtlinge vermieten möchten. Bitte melden Sie sich bei der Beratungsstelle.