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ASYLWESEN

Informationen für VermieterInnen

Sobald geflüchtete Menschen über ein genügend grosses eigenes Einkommen verfügen, dürfen sie in eine eigene Wohnung ziehen. Asylsuchende, die als Flüchtlinge anerkannt werden, müssen das Zentrum innert 60 Tagen verlassen. Die Wohnungssuche stellt sich als eine grosse Herausforderung im Integrationsprozess dar. Deswegen sind wir dankbar um offene Vermieterinnern und Vermieter, die eine Wohnung an Flüchtlinge vermieten möchten. Bitte melden Sie sich bei der Beratungsstelle.

Über den Verein

​Anerkennungen

Medien- und Berichterstattung

Geschäftsstelle

Johanna Veit Gröbner

Telefon: +41 77 446 84 16 
E-Mail: [email protected]

Beratungsstelle

Nina Gerster
Bahnhofstrasse 19
7260 Davos Dorf

Telefon: 076 214 55 18
E-Mail: 
[email protected]

Spendenkonto

IBAN: ​CH34 8080 8002 9053 0866 9​
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