ASYLWESEN
Informationen für Arbeitgeber*innen
Asylsuchende dürfen und wollen arbeiten. Voraussetzung ist der dreimonatige Aufenthalt in der Schweiz. Wenn Asylsuchende durch eine Anstellung einer Arbeit nachgehen können, ist das neben der unbedingt notwendigen Erlangung von Deutschkenntnissen ein wichtiger Schritt im späteren Integrationsprozess. Wer eine Arbeitsstelle an eine geflüchtete Person vergeben möchte, kann sich gerne bei der Beratungsstelle melden. Wir helfen gerne weiter. Flüchtlinge mit F- und B-Status werden von der Fachstelle Intgration durch Sprachkurse fürs Ankommen (verpflichtend bis Stufe A2) und dann fürs Weiterkommen durch Jobcoaches unterstützt.
Der Weg in den ersten Arbeitsmarkt ist nicht einfach; die öffentliche Hand unterstützt Praktika und Teillohnverhältnisse. In einer Broschüre des Amts für Migration sind Infos und Möglichkeiten für Arbeitgebende zusammengefasst. merkblatt_praktikum.pdf |