www.fluechtlingshilfe.ch/hilfe-fuer-asylsuchende/ukraine-nuetzliche-informationen-fuer-schutzsuchende
https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/sem/aktuell/ukraine-krieg.html
AsyLex hat einen Chatbot erstellt, der wichtige Informationen darüber enthält, was bei einer Flucht in der aktuellen Situation zu beachten ist, und einige der dringendsten Fragen darüber beantwortet, wo man Schutz finden kann und wie die Aufnahme hier in der Schweiz funktioniert.
Die Hilfsbereitschaft der Schweizerischen Bevölkerung ist gross:
Darf ich eingereisten Ukrainerinnen und Ukrainern eine Wohnung anbieten?
Ja, die Unterbringung in Privatunterkünften ist von Seiten der Behörden sogar erwünscht. «Wir sind dankbar für diese Angebote», sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe lanciert ein Gastfamilienprojekt. Um Menschen Stabilität zu geben, sollte der Gastgeber-Zeitraum nicht kürzer als 3 Monate sein.
Auch uns beschäftigen die Berichte über die Situation an den Grenzen und die zu erwartenden "1000 Flüchlinge pro Woche in der Schweiz". Eine schlanke offizielle und behördliche Abwicklung ist bei so einem Ausmass in unseren Augen wünschenswert. Staatssekretärin Christine Schraner Burgerer hat am Montag, 7.3..2022 in einer Medienkonferenz informiert und in Aussicht gestellt, dass wie in der Jugoslawienkrise für Menschen aus der Ukraine der Schutzstatus S (vorerst ein Jahr) gelten soll. Dazu müssen Geflüchtete in einem Bundesasylzentren registriert werden, erhalten aber Zugang zur obligatorischen Krankenversicherung, zu Tagesgeld im Ausmass von ca. 11 Franken pro Person, Reisefreiheit, vereinfachten Familiennachzug und Zugang zu Bildung für die Kinder und zum Arbeitsmarkt für Erwachsene. Diese Absicherung erscheint uns aufgrund der kritischen, sich verschärfenden Lage wichtig.
Daneben können Menschen aus der Ukraine mit einem biometrischen Pass für max. 3 Monate einfach in die Schweiz einreisen, sind aber nicht von Behörden unterstützt und abgesichert.